Allgemeine Nutzungsbedingungen


Bezugsnummer: OSZAGB/2015-7

Vorliegende Allgemeine Nutzungsbedingungen (des Weiteren: AGB) stellen die Bedingungen der Anwendung und der durch die Anwender erfolgten Nutzung des über die im Eigentum und in der Betreibung der Oszkar.com telekocsi GmbH (des Weiteren: Dienstleister) stehenden Website www.motar.at (des Weiteren: Website) und über die Smartphone-Applikationen erreichbare Mitfahrzentrale Motar (des Weiteren: Mitfahrzentrale) dar.

Durch die Registrierung bzw. das Schalten eines Fahrerinserats oder durch die ausdrückliche Erklärung des Fahrers im Laufe der Buchung, ferner durch die Nutzung der Dienstleistung kommt im Sinne von § 5 Absatz 4 des ungarischen Gesetzes Nr. CVIII aus dem Jahre 2001 über bestimmte Fragen der elektronischen Handelsdienstleistungen sowie der Dienstleistungen in Verbindung mit der Informationsgesellschaft (Ekrtv.) ein Online-Vertrag zwischen dem Anwender und der Oszkar.com telekocsi GmbH zustande. Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Anwender muss von dem Zeitpunkt an als gültig und in Kraft bgetreten betrachtet werden, sobald der Anwender eine erfolgreiche Registrierung in der Mitfahrzentrale durchgeführt hat. Das Akzeptieren der AGB stellt eine erforderliche Bedingung zur Registrierung dar.

Der Dienstleister ist berechtigt, vorliegende AGB nebst vorangehender Informierung der Anwender des Systems einseitig abzuändern. Die Information erfolgt durch die mindestens 3 Tage vor dem Inkrafttreten der abgeänderten AGB erfolgte Veröffentlichung auf der Website. Dem Anwender gegenüber werden die abgeänderten Bestimmungen nach dem Inkrafttreten bei der ersten Nutzung des Systems gültig. Sollte der Anwender mit den Änderungen der AGB nicht einverstanden sein, kann das Löschen seiner Registrierung auf der Seite Persönliches Datenblatt / „Änderung, Ergänzung der Angaben zur Person, Einstellungen“ mit der Funktion „Löschen der Registrierung“ vorgenommen werden.

Inhaltsverzeichnis
1 Gegenstand des Rechtsverhältnisses
2 Begriffe
3 Datenverwaltung, Datenweiterleitung
4 Registrierung
5 Die Bedingung zur Nutzung der Dienstleistung
6 Die Pflichten der Anwender
7 Die Pflichten der Autofahrer
8 Die Pflichten der Mitfahrer
9 Die Buchungsgebühr und die damit verbundenen Verpflichtungen der Anwender
10 Haftungsfragen
11 Online-Vorauszahlung
12 Paketlieferung
13 Kreditverwaltung
14 Einschränkung des Zugriffs
15 Auflösung
16 Rechte in Verbindung mit geistigem Eigentum
17 Beschwerdeverwaltung
18 Sonstige Bestimmungen?


1. Gegenstand des Rechtsverhältnisses
1.1. Der Gegenstand des Rechtsverhältnisses ist die Nutzung des von dem Dienstleister betriebenen Systems, bzw. die über diese abgewickelte Online-Vermittlungstätigkeit zwecks Personenbeförderung für auf derselben Route reisende Personen (des Weiteren: Dienstleistung).


2. Begriffe
2.1. Dienstleister: Oszkar.com telekocsi GmbH

2.2. Die verbindlich anzuführenden Angaben dem Dienstleister:

Name: Oszkar.com telekocsi GmbH.
Firmensitz: Hegedűs Gyula u. 67, 1133 Budapest
Korrespondenzadresse: Hegedűs Gyula u. 67, 1133 Budapest
E-Mail-Adresse: info@motar.at
Telefonnummer: +36 1/6333-696
Web: www.motar.at
Name der Ansprechpartner: Máté Gyürüs, Attila Prácser
Steuernummer: 24064253-1-41
Steuernummer der Europäischen Gemeinschaft: HU24064253
Handelsregisternummer: Cg.01-09-988724
Registergericht: Handelsgericht der Hauptstadt Budapest
Registrierungsnummer bei der Kammer: BU24064253
Kontoführendes Finanzinstitut: Raiffeisen Bank Zrt.
Bankleitzahl: 12010628-01510671-00100000
Webhosting: Linode, LLC
329 E. Jimmie Leeds Road, Suite A
Galloway, NJ 08205, United States
support@linode.com

2.3. Weitere Begriffe:

Dienstleistung: Betreibung einer Website zur Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten für Personen (Autofahrer und Mitfahrer), die auf derselben Route unterwegs sind

Homepage: Website www.motar.at

Mitfahrzentrale: Sammelbegriff für das zur Erbringung der Dienstleistung dienende Informatiksystem sowie der zu dessen Nutzung dienenden Homepage und der damit verbundenen Applikationen für Smartphones

Route:die Route zwischen dem Abfahrts- und dem Ankunftsort

Autofahrer: Ein registrierter Anwender, der seine freien Plätze für eine bestimmte Route inseriert (Fahrerinserat)

Mitfahrer: Ein registrierter Anwender, der sich einen Platz bei einem Autofahrer in Bezug auf eine Route bucht

Anwender: Eine in der Mitfahrzentrale registrierte Person, ein Autofahrer oder/und ein Mitfahrer

Tour: Das auf einer jeweiligen Route zu einem jeweiligen Zeitpunkt fahrende Fahrzeug

Registrierung: die Ausfüllung der in der Mitfahrzentrale unter dem Menüpunkt „Registrierung“ angeführten Daten und die anschließende Weiterleitung derselben an der Dienstleister mittels Anklicken des „Registrieren“-Buttons

Anwendername: Der vom Anwender im Laufe der Registrierung gewählte, zur Identifikation dienende Name, die Aktivitäten des Anwenders scheinen in der Mitfahrzentrale unter diesem Namen auf

Profilblatt: Veröffentlichungsfläche von Informationen und Bewertungen in Verbindung mit dem Anwender

Daten zur Kontaktaufnahme: Alle Daten (insbesondere, jedoch nicht ausschließlich folgende: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Skype-Name, Facebook-Name, die Kontaktdaten beinhaltende Link oder Text), die eine Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Anwender ermöglichen.

Fahrerinserat: das vom Autofahrer in der Mitfahrzentrale veröffentlichte Inserat, welches die wichtigsten Parameter der Fahrt beinhaltet (Ort und Zeit der Abfahrt und Ankunft, Route, Zwischenstopps, Anzahl der freien Plätze, Fahrtkostenbeitrag, usw.)

Mitfahrerinserat: das vom Mitfahrer in der Mitfahrzentrale veröffentlichte Inserat, welches die wichtigsten Parameter seiner Reisebedürfnisse beinhaltet (Ort und Zeit der Abfahrt und Ankunft, Route, Zwischenstopps, beanspruchte Anzahl an freien Plätzen, angebotener Fahrtkostenbeitrag, usw.)

Fahrtkostenbeitrag: (Kurzname Fahrtgebühr oder Beförderungsgebühr) ist der vom Autofahrer (in ungarischen Forint, in Euro, in britischen Pfund oder in Schweizer Franken) festgelegte Betrag, für den der Autofahrer den Mitfahrer auf der jeweiligen Route befördert. In britischen Pfund und in Schweizer Franken bestimmte Beförderungsgebühren können nur von Anwendern mit Gewerblichem Paket festgelegt werden. Der Autofahrer kann in Abhängigkeit von seinem eigenen Ermessen bzw. von seinem Gewerblichen Paket über die Höhe des seinerseits als angemessen betrachteten Fahrtkostenbeitrags entscheiden.

Inlandsfahrt: Ein Fahrerinserat oder eine Etappe von einem Fahrerinserat, bei dem die Aussage stimmt, dass dessen Anfang und Ende auf das Territorium ein und desselben Landes fällt.

Auslandsfahrt: Ein Fahrerinserat oder ein Abschnitt von einem Fahrerinserat, bei dem die Aussage stimmt, dass dessen Anfang und Ende nicht auf das Territorium ein und desselben Landes fällt.

Gewerbliches Inserat: Ein Fahrerinserat, auf das bezogen zumindest eines der nachstehenden drei Aussagen besteht:

  • Auf dieser Tour sind mehr als fünf freie Plätze inseriert
  • Die Tour startet nur, wenn es eine bestimmte Anzahl von Mitfahrern bzw. mehr als einen Mitfahrer gibt
  • Angabe eines höheren Fahrtkostenbeitrags als vom System als Maximum (HUF 18/km) festgelegt
Auflistung: Der die inserierten Autofahrer- oder Mitfahrerinserate in der Mitfahrzentrale anführende Teil

Inseratmarkierung: Eine Markierung, Icon zur Kategorisierung und Hervorhebung von Inseraten, welche bei jenen Inseraten in der Auflistung auf der Homepage erscheint, die das vom Anwender das vorgegeben Schlüsselwort beinhalten

Premium Paket: ein Paket, das dem Autofahrer gegen einer bestimmten Gebühr nachstehende Rechte gewährt:

  • Reklamefreiheit
  • Fixierung der Inseratmarkierung (Erstellung einer neuen Inseratmarkierung, welche nach Belieben des Anwenders entweder ausschließlich für den Anwender oder für jeden Anwender sichtbar sein wird)
  • Titel und Abzeichen “Verifizierter Motar-Anwender" (bei Bezahlung mittels Banküberweisung)
Gewerbliches Paket: ein Paket, das dem Autofahrer gegen einer bestimmten Gebühr nachstehende Rechte gewährt:

  • Reklamefreiheit
  • Fixierung der Inseratmarkierung
  • Titel und Abzeichen “Gewerblicher Fahrer“
  • Möglichkeit zur Synchronisierung der Inserate
  • Möglichkeit zur Inserierung von Gewerblichen Inseraten
  • Es können sich zeitlich überschneidende Inserate inseriert werden
Verifizierter Motar-Anwender: ein Autofahrer, der den Betrag der seinerseits in Anspruch genommenen gebührenpflichtigen Dienstleistung zumindest einmal mittels Banküberweisung beglichen hat, Markierung in der Mitfahrzentrale: Icon mit grüner Verdienstauszeichnung

Gewerblicher Fahrer: ein Autofahrer, der über ein Gewerbliches Paket verfügt, Markierung in der Mitfahrzentrale: goldenes Lenkradicon

Online-Vorauszahlung: Die mithilfe des Zahlungssystems der PayU Kft. bzw. der OTP Mobil Kft. realisierte, zwischen der Anwendern erfolgte, sichere, online Zahlungsmöglichkeit, womit der Mitfahrer die Beförderungsgebühr vor dem Zeitpunkt der Mitfahrt auf elektronischem Wege begleichen kann.

Transaktionsgebühr: Die bei Online-Vorauszahlung zu zahlende Gebühr

Buchungsgebühr: Die vom Mitfahrer zu zahlende Gebühr, welche der Autofahrer erhält und welche von diesem an dem Dienstleister weitergeleitet wird (siehe Unterkapitel 9.A)

Vermittlungsgebühr: Die vom Autofahrer zu zahlende Gebühr an dem Dienstleister, sofern das Buchungsgebührensystem gemäß dem Unterkapitel 9.A nicht angewendet werden kann (siehe Unterkapitel 9.A)


Verhandelter Fahrtkostenbeitrag: Im Fahrerinserat wird kein konkreter Fahrtkostenbeitrag angeführt; Autofahrer und Mitfahrer verhandeln miteinander über die Höhe der Fahrtgebühr

Gefälligkeitsfahrt: in der Mitfahrzentrale mit einer Fahrtgebühr von HUF 1 inserierte Fahrt. Gefälligkeitsfahrten können nur von Autofahrern inseriert werden, die von dem Dienstleister mit einer entsprechenden Begründung über irgendwelche Kontaktdaten dem Dienstleister (z.B. E-Mail, Interne Mitteilung) eine Genehmigung beantragt haben und der Dienstleister diese Genehmigung erteilt hat.

Kredit: gegen Gebühr erhältliches virtuelles Zahlungsmittel für internen Gebrauch, welches in der Mitfahrzentrale zur Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen genutzt werden kann.

Saldenverwaltung: Oberfläche für die Verfolgung der Verwendung und des aktuellen Kreditsaldos in der Mitfahrzentrale.

Paketlieferung: Ist die Tätigkeit, wenn der Versender des Pakets nicht mit dem Autofahrer reist, sondern diesem lediglich das zu liefernde Produkt übergibt, der dieses entgegen einer vorab ausgehandelten Gebühr an einen vorab abgestimmten Ort liefert.


3. Datenverwaltung, Datenweiterleitung
3.1. DATENVERWALTUNG

3.1.1 Die Mitfahrzentrale verwaltet die persönlichen Angaben der Anwender (einschließlich der IP-Adresse) vertraulich, sie gibt diese außer den im Unterpunkt DATENWEITERLEITUNG angeführten Fällen nicht an Dritte weiter und sie garantiert die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes. Die Weiterleitung der Angaben ist an die Polizei und an Rechtsschutzorganisationen zulässig, wenn diese wegen dringenden Verdachts einer strafbaren Handlung Daten einfordern. Die Mitfahrzentrale kann nur von registrierten Anwendern vollumfänglich genutzt werden. Durch die Registrierung akzeptiert der Anwender die Bestimmungen der AGB und betrachtet diese als für sich verbindlich. Persönliche Angaben erscheinen nur bei Inseraten der Autofahrer und der Mitfahrer und selbst da erhalten nur registrierte Anwender Zugriff auf diese. Die Weiterleitung und widerrechtliche Verwendung von Informationen, auf die in der Mitfahrzentrale registrierte Anwender Zugriff haben, ist verboten und führt zum Ausschluss aus der Nutzung der Mitfahrzentrale!

3.1.2. Durch die Registrierung akzeptiert der Anwender, dass er E-Mails in Verbindung mit seinen Aktivitäten in der Mitfahrzentrale erhalten wird (z.B. Buchung, Nachricht eingegangen, usw.), und dass diese Benachrichtigungen nicht abgemeldet werden können.

3.1.3. Der Dienstleister wird die Anwender höchstens einmal pro Woche per E-Mail über die Aktualitäten in Verbindung mit dem System informieren (Infoschreiben). Das Infoschreiben erhalten ausschließlich diejenigen Anwender, die diese Dienstleistung in der Mitfahrzentrale auf der Seite „Persönliche Angaben“ nicht sperren. Die Abmeldung ist auch mittels Klick auf die unten auf jedem Infoschreiben befindlichen Abmeldungslink möglich.

3.1.4. Die Homepage benutzt sog. Cookies für bestimmte Funktionen, welche auf dem zum Besuch der Homepage genutzten Instrument des Anwenders gespeicherte Angaben sind. Auf das Oszkár Cookie Reglement kann mittels Klick hier zugegriffen werden. Dieses Reglement enthält nähere Informationen über die genutzten Cookies. Der Anwender erteilt durch die Nutzung der Website seine Zustimmung, dass die Website gemäß dem Cookie Reglement entsprechend Cookies benutzt.

3.1.5. Die Löschung der Registrierung kann auf der Seite Persönliches Datenblatt / „Änderung, Ergänzung der Angaben zur Person, Einstellungen“ mit der Funktion „Löschung der Registrierung“ vorgenommen werden. Der Dienstleister wird im Laufe der Löschung der Registrierung die Angaben des Anwenders löschen, den Anwendernamen und die E-Mail-Adresse jedoch zwecks Verhinderung der erneuten Registrierung speichern. Der ausschließliche Grund hierfür ist die Verhinderung einer Neuregistrierung zum Zwecke der Eliminierung negativer Bewertungen.

3.1.6. Die Oszkar.com telekocsi GmbH führt aufgrund § 68 Absatz 6 des Gesetzes Nr. CXII aus dem Jahre 2011 über die Nationale Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit und über die Informationsfreiheit mit nachstehenden Daten und unter nachstehender Registrierungsnummer Datenverwaltung durch:

Datenverwalter Oszkar.com telekocsi Kft.
Firmensitz/Adresse Hegedűs Gy. u. 67 5/4, 1133 Budapest
Benennung der Datenverwaltung “Registrierung auf der Website. Im Falle der vom Anwender verbindlich angegebenen Daten stellt die Identifizierung der Berechtigung des Anwenders, die Herstellung des Kontakts zwischen den Anwendern sowie die Möglichkeit zur Sendung von Systemnachrichten das Verwaltungsziel der Daten dar“
Registrierungsnummer der Datenverwaltung NAIH-81509/2014.4

3.1.7. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, über ihren die vorhandenen und fortlaufend unter Entwicklung stehenden REST API Zugriff für externe Partner zu den Daten zu gewähren, die auf der Oberfläche motar.at öffentlich erreichbar sind

3.2. DATENWEITERLEITUNG

3.2.1. Name des Datenverwalters: PayU Hungary Kft.
Firmensitz: Rákóczi út 70-72, 1074 Budapest
Weitergeleiteter Angabenkreis: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankkontonummer
Zweck der Datenweiterleitung: Kontrolle der Transaktionssicherheit (fraud) im Falle der Akzeptierung von Online-Vorauszahlungen und Verwaltung von Auszahlungen

3.2.2. Schibsted Classified Media Hungary Kft.
Firmensitz: Záhony utca 7. B. ép. fsz., 1031 Budapest
Weitergeleiteter Datenkreis: Jene Angaben von Fahrerinseraten, auf die ohne Einloggen zugegriffen werden kann (Name, Bilder, Abfahrtszeitpunkte und -orte, Anmerkungen)
Zweck der Datenweiterleitung: Promotion von Fahrerinseraten für die Besucher des Portals Jofogás.hu und dadurch die Erhöhung der Chancen für die Findung von Reisepartnern

3.2.3. Name des Datenverwalters: OTP Mobil Szolgáltató Kft.
Firmensitz: Közraktár u. 30-32, 1093 Budapest

Weitergeleiteter Datenkreis: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankkontonummer
Zweck der Datenweiterleitung: Kontrolle der Transaktionssicherheit (fraud) im Falle der Akzeptierung von Online-Vorauszahlungen und Verwaltung von Auszahlungen


4. Registrierung
4.1. Auf bestimmte Dienstleistungen des Systems (Suchen, Einsichtnahme in die Details der Fahrt, Anmeldung der Inseratbeobachtung) kann von jeden, den gültigen ungarischen Rechtsnormen gemäß rechts- und handlungsfähigen Personen auch ohne Registrierung zugegriffen werden. Bestimmte Dienstleistungen (z.B. Schalten von Inseraten, Buchung, Abgabe einer Bewertung, usw.) sind aber an Registrierung und zum anschließenden Einloggen gebunden. Die Registrierung in die Mitfahrzentrale ist kostenlos.

4.2. Die Registrierung ist auf einer der Anwenderoberflächen der Mitfahrzentrale mittels Ausfüllung der unter Menüpunkt „Registrierung“ angeführten Datenfelder oder mittels Facebook-Profil möglich. Im letzteren Fall gelten auch die Allgemeinen Nutzerbedingungen von Facebook. Die Akzeptierung der AGB stellt eine erforderliche Bedingung zur Registrierung dar. Im Falle einer erfolgreichen Registrierung sendet der Dienstleister eine E-Mail mit der Bestätigung an den Anwender, der die Dienstleistung durch die Bekräftigung seiner Registrierung in Anspruch nehmen kann.

4.3. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die aus fehlerhafter, vorsätzlich oder betrügerisch unrichtiger Angabe von Daten und durch eventuelle entstehende technische Probleme bei der Dateneingabe entstanden sind.

4.4. Der Anwender stimmt dem durch die Registrierung ausdrücklich zu, dass seine zur Gewährung der Dienstleistung erforderlichen Daten von dem Dienstleister gemäß den in Punkt 3 dieser AGB festgelegten Bedingungen verwaltet werden.
Die Löschung der Registrierung kann auf der Seite Persönliches Datenblatt / „Änderung, Ergänzung der Angaben zur Person, Einstellungen“ mit der Funktion „Löschung der Registrierung“ vorgenommen werden. Der Dienstleister wird im Laufe der Löschung der Registrierung die Angaben des Anwenders löschen, den Anwendernamen und die E-Mail-Adresse jedoch zwecks Verhinderung der erneuten Registrierung speichern. Der ausschließliche Grund hierfür ist die Verhinderung einer Neuregistrierung zum Zwecke der Eliminierung negativer Bewertungen.

5. Die Nutzungsbedingungen der Dienstleistung
5.1. Der Anwender ist ausschließlich in dem Fall zur Inanspruchnahme der Dienstleistung berechtigt, wenn er eine handlungsfähige Person oder eine bedingt handlungsfähige, jedoch über ein eigenen Verdienst verfügende Person ist, bzw. wenn er über die ausdrückliche Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters verfügt. Durch die Registrierung erkennt der Anwender an und haftet dafür, dass er zur Inanspruchnahme der Dienstleistung dem Inhalt der AGB gemäß berechtigt ist.

6. Die Pflichten der Anwender
6.1. Die Dienstleistung kann von den Anwendern nur auf eigene Verantwortung genutzt werden.

6.2. Der Anwender haftet für die mit seinem Anwendernamen durchgeführten Aktivitäten sowie für die sichere Verwahrung des zum Schutz desselben dienenden Passworts. Sollte der Anwender Kenntnis darüber erlangen, dass sich eine unbefugte, dritte Person Zugriff auf sein Passwort verschafft hat oder haben könnte, hat er sein Passwort umgehend abzuändern. Wenn angenommen werden kann, dass ein unberechtigter Dritter die Nutzung des Passwort des Anwenders irgendwie missbraucht, hat der Anwender den Dienstleister unverzüglich zu informieren.

6.3. Der vom Anwender veröffentlichte Inhalt stellt ausschließlich die Meinung des Anwenders dar. Es ist verboten, Inhalte in der Mitfahrzentrale zu speichern, die den unrichtigen Schein erwecken, dass diese von dem Dienstleister genehmigt wurde oder dass selbige dem vom Anwender dargestellten Inhalt zustimmt. Für den vom Anwender veröffentlichten Inhalt und für eventuell damit verbundene Schäden hat ausschließlich der Anwender zu haften. Der Anwender hat sich darum zu kümmern, dass der von ihm in der Mitfahrzentrale zur Verfügung gestellte Inhalt keine Rechte von Dritten oder gültige ungarische Rechtsnormen verletzt.

6.4. Der Anwender haftet für seine in der Mitfahrzentrale angeführten Daten selbst, insbesondere für die Aktualität und Richtigkeit der angeführten Kontaktdaten, wie z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Fahrzeugangaben. Die Kontrolle der Daten des Anwenders obliegt nicht der Dienstleister, jedoch können vorsätzlich oder betrügerisch angegebene falsche Daten rechtliche Folgen haben.
Der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass ohne Zustimmung dem Dienstleister in der Mitfahrzentrale keine Reklame für andere Websites oder für Produkte und Dienstleistungen des Anwenders gemacht werden dürfen. Über die Reklamemöglichkeiten in der Mitfahrzentrale können über die E-Mail-Adresse info@motar.at Informationen eingeholt werden.

7. Die Pflichten der Autofahrer
7.1. Der Autofahrer kann von den Mitfahrern zwecks Teilung der Reisekosten einen von ihm selbst festgelegten Fahrtkostenbeitrag verlangen. Ort und Zeitpunkt der vom Autofahrer angekündigten Abfahrt ist verbindlich. Wenn beim Autofahrer bereits mindestens ein Mitfahrer einen Platz gebucht hat, können an der angegebenen Abfahrts- und Zielstadt sowie am Reisedatum keine, am genauen Abfahrts- und Ankunftsort nur außerhalb von 12 Stunden vor dem ursprünglich inserierten Beginn der Reise Änderungen vorgenommen werden. Die aus allgemeinen Gründen erfolgende Absage der Reise kann in der Mitfahrzentrale außerhalb von 12 Stunden vor dem ursprünglich inserierten Beginn der Reise vorgenommen werden, hierüber werden die bis zu diesem Zeitpunkt gebuchten Mitfahrer mittels automatischer E-Mail-Nachricht informiert. Der Dienstleister haftet nicht für die erfolgreiche Zustellung der automatischen E-Mail, deshalb ist es die Pflicht des Autofahrers, sich mittels Telefongespräch zu vergewissern, dass die Mitfahrer, die bei der Tour gebucht haben, von der Änderung informiert wurden. Wenn sich noch kein Mitfahrer auf die Tour gemeldet hat, kann das Inserat nach Belieben abgeändert werden.

7.2. Der Autofahrer ist verpflichtet, die Daten seiner in der Mitfahrzentrale veröffentlichten Inserate zu aktualisieren. Sollte der Autofahrer Inserate mit unwahrem Inhalt in der Mitfahrzentrale anführen, hat der Dienstleister das Recht, diese Inserate nebst Informierung der Autofahrers zu löschen. Wenn sich der Autofahrer 40 Tage vor der Löschung der Inserate mit unwahrem Inhalt nicht in die Mitfahrzentrale eingeloggt hat, ist der Dienstleister nicht verpflichtet, ihn über die Löschung zu informieren.
7.3. Der Autofahrer ist nicht verpflichtet, am vereinbarten Treffpunkt länger als 15 Minuten auf den Mitfahrer zu warten; er kann seine negativen Erfahrungen in der Mitfahrzentrale auf dem Profilblatt des Anwenders veröffentlichen.

7.4. Bei Erreichen der Zielstadt der Reise hat der Autofahrer den Mitfahrer wie vereinbart bis zum Haus oder zu einem öffentlichen Platz mit Anschluss zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu bringen.

7.5. Wenn der Autofahrer mehr als 20 Mitfahrer pro Monat (auf einen Kalendermonat geblendet) befördert, muss er ein Premium- oder ein Gewerbliches Paket kaufen.

7.6. Wenn der Autofahrer mehr als 40 Mitfahrer pro Monat (auf einen Kalendermonat geblendet) befördert, muss er ein Gewerbliches Paket kaufen.

7.7. Der Autofahrer ist verpflichtet, die von den Mitfahrern bezahlten Buchungsgebühren anlässlich der von dem Dienstleister in dieser AGB bestimmten Routen für der Dienstleister mittels einer der angeführten Zahlungsarten (Zahlung mittels Bankkarte, Überweisung, Kreditaufladung, Bargeldzahlung mittels Bank, Bargeldeinzahlung an der Niederlassung dem Dienstleister), innerhalb der angeführten Termine zu vermitteln.

7.8. Der Autofahrer hat nach jeder realisierten Fahrt eine Bewertung über die Mitfahrer in der Mitfahrzentrale abzuspeichern.

7.9. Der Autofahrer ist verpflichtet, sein auf den Touren genutztes Kraftfahrzeug fortlaufend in einem, zur Beförderung von Mitfahrern und der sicheren Teilnahme am Straßenverkehr entsprechenden technischen Zustand zu halten. Der Autofahrer ist verpflichtet, sich vor jeder Tour umsichtig und gründlich zu vergewissern, dass sein Kraftfahrzeug rechtlich und technisch - den jeweils gültigen Vorschriften entsprechend - in jeder Hinsicht zur Teilnahme am Straßenverkehr tauglich ist. (Beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich: Das Fahrzeug hat über eine gültige Verkehrszulassung zu verfügen und über eine Haftpflichtversicherung, der Autofahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis für das Fahrzeug besitzen, mit dem die Tour durchgeführt wird, usw.)

7.10. Der Autofahrer ist verpflichtet, am Abfahrtsort in einem zum Fahren von Kraftfahrzeugen tauglichen Zustand zu erscheinen und haftet während der gesamten Dauer der Reise für die Sicherheit des Mitfahrers.

7.11. Der Autofahrer ist verpflichtet, bei jeder Reise seine zur Identifizierung der Person notwendigen eigenen Ausweise, seine Fahrerlaubnis und die Papiere des Fahrzeuges mitzuführen.

7.12. Der Autofahrer ist verpflichtet, sich im Falle einer Reise in das Ausland durch die Kontrolle des Vorhandenseins des Reisedokuments von der Berechtigung des Mitfahrers zur Auslandreise zu vergewissern und dadurch den ungewollten Menschenschmuggel zu verhindern.

8. Die Pflichten des Mitfahrers
8.1. Der Mitfahrer ist verpflichtet, in einem zur Reise tauglichen Zustand am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zu erscheinen oder für die entsprechende Informierung des Autofahrers zu sorgen, wenn er aus irgendeinem Grund entweder nicht rechtzeitig erscheinen kann, oder von seiner Reiseabsicht Abstand nimmt. Die entsprechende Informierung ist erfüllt, wenn der Autofahrer den Mitfahrer in irgendeiner Form (SMS, E-Mail, Telefon, usw.) wissen ließ, dass er die Informierung über die Absage der Fahrt erhalten hat.

8.2. Der Mitfahrer hat dem Autofahrer am Ankunftsort (Ziel) die im Fahrerinserat angeführte oder vereinbarte Gebühr zu bezahlen, wobei diese sowohl den vom Autofahrer festgelegten Fahrtkostenbeitrag als auch die eventuelle Buchungsgebühr beinhaltet. Eine Ausnahme hiervon bildet die mittels Online-Vorauszahlung bezahlte Fahrtgebühr; in diesem Fall ist der Mitfahrer verpflichtet, auf die Bitte des Autofahrers hin die Boardingkarte oder den Boardingcode dem Autofahrer zur Verfügung zu stellen (siehe Kapitel 11 Online-Vorauszahlung)

8.3. Der Mitfahrer hat nach jeder realisierten und nach jeder gescheiterten Fahrt eine Bewertung über den Autofahrer in der Mitfahrzentrale abzuspeichern.

8.4. Wenn der Autofahrer am abgesprochenen Treffpunkt nicht oder aus eigenem Verschulden mit erheblicher Verspätung erscheint, so kann der Mitfahrer diese seine oder eventuell sonstige negative Erfahrungen in der Mitfahrzentrale auf dem Profilblatt des Autofahrers veröffentlichen.

8.5. Der Mitfahrer ist verpflichtet, bei jeder Reise seine zur Identifizierung der Person notwendigen eigenen Ausweise, bei Auslandsfahrten sein gültiges Reisedokument mitzuführen.
Bei Bedarf des Autofahrers hat der Mitfahrer im Falle einer Auslandsfahrt dem Autofahrer seine gültigen Reisedokumente vor Beginn der Reise vorzulegen. In Ermangelung eines gültigen Reisedokuments oder bei Verneinung der Vorlage desselben, ferner, wenn der Mitfahrer in einem zur Reise untauglichen Zustand erscheint, kann der Autofahrer von der Beförderung des Mitfahrers Abstand nehmen.


9. Die Buchungsgebühr und die damit verbundenen Verpflichtungen der Anwender
9.1. GEBÜHRENSYSTEM FÜR VERMITTELTE BUCHUNGEN

9.1.1. Die Gestaltung, Erhaltung und der Betrieb der von dem Dienstleister errichteten und betriebenen Mitfahrzentrale geht mit einmaligen und wiederkehrenden Kosten einher. Der Dienstleister erhebt im Interesse der Gewährleistung der Finanzierbarkeit der fortlaufenden und sicheren Erhaltung der Dienstleistung ein Buchungsgebührensystem.

9.1.2. Die Buchungsgebühr ist eine von den Mitfahrern für die durch die Vermittlung der Dienstleistung realisierten Reisen zu zahlende Gebühr.

9.1.3. Die Buchungsgebühr wird vom Mitfahrer an den Autofahrer bezahlt. Der Autofahrer ist verpflichtet, die von den Mitfahrern bezahlte Buchungsgebühren an der Dienstleister mittels einer der angeführten Zahlungsarten (Zahlung mittels Bankkarte, Überweisung, Begleichung von einem vorangehend aufgeladenen Kreditsaldo, Bargeldzahlung mittels Bank, Bargeldeinzahlung an der Niederlassung dem Dienstleister), innerhalb der angeführten Termine zukommen zu lassen.

9.1.4. Die Gebührenpflicht gilt ab den 27. November 2015 für alle inländischen und ausländischen Fahrten, ausgenommen sind die Routen, die kürzer als 50 km sind.

9.1.5. Wenn der Autofahrer zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet ist, kann er auf der für den Mitfahrer ausgestellten Rechnung als von der Fahrtgebühr getrennten Posten als vermittelte Dienstleistung die Buchungsgebühr ausweisen. So kann gemäß § 38 Absatz 1 des Gesetzes über die lokal erhobenen Steuern der unter dem Rechtstitel Buchungsgebühr in Rechnung gestellte Betrag aufgrund des vorliegenden Vertrages und der von dem Dienstleister über die Buchungsgebühr ausgestellten Rechnung abgezogen werden.

9.1.6. Die Buchungsgebühr ist im Falle von fixen und nach Vereinbarung festgelegten Fahrtkostenbeiträgen unterschiedlich, deren Höhe aus nachstehenden Tabellen zu entnehmen ist:

Betrag des Fahrtkostenbeitrags Die vom Mitfahrer gezahlte Buchungsgebühr
von HUF 0 bis HUF 499 kostenlos
von HUF 500 bis HUF 1299 HUF 50
von HUF 1300 bis HUF 2299 HUF 100
von HUF 2300 bis HUF 3299 HUF 150
von HUF 3300 bis HUF 4299 HUF 200
von HUF 4300 bis HUF 5299 HUF 250
von HUF 5300 bis HUF 6299 HUF 300
von HUF 6300 bis HUF 7299 HUF 350
von HUF 7300 bis HUF 8299 HUF 400
von HUF 8300 bis HUF 9299 HUF 450
von HUF 9300 bis HUF 10299 HUF 500
von HUF 10300 bis HUF 12299 HUF 600
von HUF 12300 bis HUF 14299 HUF 700
und so weiter…


9.1.7. Sollte die Höhe des Fahrtkostenbeitrags im Inserat nicht angeführt sein, ist die Buchungsgebühr von der Länge der Fahrt abhängig und kann aus nachstehender Tabelle entnommen werden:

INLANDSFAHRT
Länge der Fahrt in km Die vom Mitfahrer gezahlte Buchungsgebühr
1 - 50 km kostenlos
51 - 100 km HUF 50
101 - 150 km HUF 100
151 - 200 km HUF 150
201 - 250 km HUF 200
251 - 300 km HUF 250
301 - 350 km HUF 300
und so weiter…
AUSLANDSFAHRT
Länge der Fahrt in km Die vom Mitfahrer gezahlte Buchungsgebühr
1 - 50 km kostenlos
51 - 150 km HUF 100
151 - 250 km HUF 250
251 - 350 km HUF 400
351 - 450 km HUF 550
451 - 550 km HUF 700
551 - 650 km HUF 850
und so weiter…


9.1.8. Im Falle eines in Euro/Englischen Pfund/Schweizer Franken zu zahlenden Fahrtkostenbeitrags wird auch die Buchungsgebühr in Euro/Englischen Pfund/Schweizer Franken festgelegt, die Höhe ist aus den nachstehend angeführten Tabellen zu entnehmen. Wie bei den in Ungarischen Forint zu zahlenden Fahrten ist die Höhe der Buchungsgebühr bei fixen Fahrtkostenbeiträgen und bei Fahrtkosten gemäß Verhandlung unterschiedlich.

Betrag des Fahrtkostenbeitrags Die vom Mitfahrer gezahlte Buchungsgebühr
bis EUR/GBP/CHF 2 kostenlos
EUR/GBP/CHF 3-6 EUR/GBP/CHF 0.25
EUR/GBP/CHF 7-11 EUR/GBP/CHF 0.5
EUR/GBP/CHF 12-16 EUR/GBP/CHF 0.75
EUR/GBP/CHF 17-26 EUR/GBP/CHF 1
EUR/GBP/CHF 27-46 EUR/GBP/CHF 2
EUR/GBP/CHF 47-66 EUR/GBP/CHF 3
und so weiter…

INLANDSFAHRT
Länge der Fahrt in km Die vom Mitfahrer gezahlte Buchungsgebühr
bis 70 km kostenlos
70.01-120 km EUR/GBP/CHF 0.2
120.01-170 km EUR/GBP/CHF 0.4
170.01-220 km EUR/GBP/CHF 0.6
220.01-270 km EUR/GBP/CHF 0.8
270.01-320 km EUR/GBP/CHF 1.0
320.01-370 km EUR/GBP/CHF 1.2
und so weiter…
AUSLANDSFAHRT
Länge der Fahrt in km Die vom Mitfahrer gezahlte Buchungsgebühr
1 - 50 km kostenlos
51 - 150 km EUR/GBP/CHF 0.4
151 - 250 km EUR/GBP/CHF 1
251 - 350 km EUR/GBP/CHF 1.6
351 - 450 km EUR/GBP/CHF 2.2
451 - 550 km EUR/GBP/CHF 2.8
551 - 650 km EUR/GBP/CHF 3.4
und so weiter…

9.1.9. Sollte der Autofahrer einen irreal niedrigen Preis im Verhältnis zur Länge der Fahrt angeben (unter HUF 7 / Mitfahrer / km, oder EUR 0,025 / Mitfahrer / km oder GBP 0,02 / Mitfahrer / km, oder CHF 0,03 / Mitfahrer / km), wird die aufgrund der Länge der Fahrt erfolgende Kalkulation der Buchungsgebühr automatisch aktiviert.
Eine Ausnahme hiervon stellt die für HUF 1 inserierte Gefälligkeitsfahrt dar, der Dienstleister behält sich jedoch das Recht vor, nachzuprüfen, ob dabei wirklich eine Gefälligkeitsfahrt erfolgte. Sollte keine Gefälligkeitsfahrt erfolgt sein, wird eine Buchungsgebühr auf Kilometerbasis angerechnet.

9.1.10. Wenn im Inserat kein Fahrtkostenbeitrag angegeben wurde und die Entfernung auch nicht kalkuliert werden kann, beträgt die Buchungsgebühr einheitlich HUF 150 / Mitfahrer, bei Auslandsreisen HUF 1200 / Mitfahrer.

9.1.11. Die Währung der Buchungsgebühr stimmt mit der Währung der Beförderungsgebühr überein (es kann HUF, EUR, GBP, CHF angegeben werden). Die Begleichung kann der Wahl des Autofahrers nach in der Währung HUF oder EUR erfolgen. Die Kalkulation des zu zahlenden Betrages erfolgt mit der am Tag der Ausstellung des von der Ungarischen Nationalbank erstellten Gebühreneinzugs gültigen Valutakurses, im Falle von Ungarischen Forint auf Zehner gerundet.

9.1.12. Die Buchungsgebühr wird erhoben, wenn
  • der Mitfahrer gemeldet hat, dass die Reise erfolgt ist ODER
  • der Autofahrer gemeldet hat, dass die Reise erfolgt ist ODER
  • 3 Tage nach der Reise verstrichen sind und es hat sich noch keine der Parteien gemeldet
9.1.13. Die Mitfahrzentrale errechnet unter Anwendung der oben angeführten Tabellen die vom Mitfahrer an dem Dienstleister zu zahlende Buchungsgebühr und wird im Falle eines Fixpreises bei den in der Auflistung erscheinenden Inseraten den um die Buchungsgebühr erhöhten Preis anführen. Also wird der Autofahrer den um die Buchungsgebühr erhöhten Betrag von den Mitfahrern erhalten. Die Mitfahrzentrale verfolgt die Entwicklung der Buchungsgebühren (selbst in dem Fall, wenn im Fahrerinserat der Preis nach Verhandlung angeführt ist) und wenn der Betrag der kumulierten Buchungsgebühr HUF 500 erreicht, erhält der Autofahrer eine Information in Form einer E-Mail, in dem der genaue Betrag des Außenstandes an Buchungsgebühren angeführt wird. Die Gebühr wird also vom Mitfahrer bezahlt und wird vom Autofahrer an dem Dienstleister weitergeleitet.

9.1.14. Da das Buchungsgebührensystem auf das Vertrauensprinzip basiert - es entstehen keine Zahlungsverbindlichkeiten an Buchungsgebühren bei Fahrten, die vor der Reise von irgendeiner Partei abgesagt wurden und der Autofahrer erhält die Möglichkeit, die Reise auch im Nachhinein als gescheitert zu melden - misst der Dienstleister fortlaufend die Höhe der bei den Autofahrern anfallenden Absagen der Mitfahrer. Sollte bei einem Autofahrer im gesamten System ein um 5% höherer Wert als der auf der vom Autofahrer inserierten Route kalkulierten monatlichen durchschnittlichen Mitfahrer-Absagequote zum Trend werden, wird der Autofahrer auf eine gesonderte Beobachtungsliste gesetzt und von dem Dienstleister hierüber informiert.

9.1.15. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, im Falle einer wesentlich höheren Absagequote eine ausführliche Datenleistung von den Autofahrern einzufordern und sollte der Autofahrer nicht glaubhaft nachweisen können, dass er die Offenheit des Systems nicht missbraucht hat, ist der Dienstleister berechtigt
  • den jeweiligen Autofahrer in die in dieser AGB unter Punkt 9.B ausführlich dargestellte, auf Ansuchen basierende Zahlungssystem für Vermittlungsgebühren einzuweisen
  • den Zugriff des Autofahrers zum System einstweilig oder endgültig einzuschränken
9.1.16. Die Buchungsgebühr kann nach dem Einloggen in der Homepage im Menü Person, Menüpunkt Finanzen mit den nachstehenden Zahlungsarten beglichen werden:
  • bei Zahlung mittels Bankkarte (das kann auf automatische Kartenbelastung gestellt werden) kann in HUF und EUR ohne Umrechnungskosten bezahlt werden. Bei Zahlungen mit einer Karte, die mit einem auf eine andere Währung lautendes Konto verbunden ist, gelten die Umtauschkonditionen jener Bank, welche die Karte herausgegeben hat.
  • mit Überweisung kann auf ein HUF- oder ein EUR-Konto überwiesen werden
  • mit Aufladung des Kreditsaldos in der Mitfahrzentrale. In diesem Fall kann die ausgewählte Kreditmenge im Voraus aufgeladen werden, von der die Mitfahrzentrale auch die Buchungsgebühren automatisch begleicht. Es besteht die Möglichkeit, manuelle Zahlung mittels Kredit durchzuführen, bzw. es kann die automatische Begleichung gesperrt werden. Der Kreditsaldo kann nach dem Einloggen im Menüpunkt Finanzen unter nachstehender Link aufgeladen werden. Es besteht die Möglichkeit zur Saldenaufladung in HUF oder EUR, dies kann im Ausrollmenü Währungsänderung eingestellt werden.
  • mittels Bargeldeinzahlung bei der jeweiligen kontoführenden Bank dem Dienstleister
  • mittels Bargeld, über ein Express Pay Terminal (weitere Details von dem Dienstleister: http://expressfizetes.hu/)
  • mittels Bargeld, zu einem vorab abgestimmten Zeitpunkt, im Büro dem Dienstleister in Budapest (ein Termin kann an der Telefonnummer +36 1/6333-696 oder über die E-Mail-Adresse info@motar.at vereinbart werden)
9.1.17. Sollten sich bei dem Autofahrer ein Mitfahrer oder mehrere Mitfahrer mittels Online-Vorauszahlung eingebucht haben, wird die Mitfahrzentrale automatisch versuchen, die aktuelle Buchungsgebühr von den hierdurch eingegangenen Beträgen zu begleichen. Ist die Beförderungsgebühr niedriger als die durch Online-Vorauszahlung an den Autofahrer gezahlten Beförderungsgebühren, wird die Mitfahrzentrale die Buchungsgebühr als beglichen betrachten und der Autofahrer erhält den um die Buchungsgebühr bzw. um die Transaktionsgebühr verminderten Betrag. Ist die Beförderungsgebühr höher als die durch Online-Vorauszahlung an den Autofahrer gezahlten Beförderungsgebühren, hat der Autofahrer nur noch die Differenz der um die durch die Online-Vorauszahlung eingegangenen Beförderungsgebühren verminderten Buchungsgebührendifferenz zu begleichen.

9.1.18. Wenn der Autofahrer seinen Außenstand an Buchungsgebühren nicht fristgemäß begleicht und es erscheint ein konkreter Preis mit der Möglichkeit zur Online-Vorauszahlung in den Fahrerinseraten, werden seine Inserate in der Auflistung auf die Dauer von höchstens 2 Wochen sichtbar bleiben, auf seine inserierten Fahrten kann bis zur Begleichung der Gebühr nur noch mittels Online-Vorauszahlung gebucht werden. Sollte der Autofahrer die Buchungsgebühren zwischenzeitlich an dem Dienstleister bezahlt haben, werden seine Fahrerinserate sofort in den Originalstatus zurückgesetzt, die Fahrtgebühr kann also auf alle vom Autofahrer angegebenen Arten beglichen werden.

9.1.19. Wenn
  • der Autofahrer die Gebühr auch nach dem Verstreichen von 2 Wochen beglichen hat, oder
  • nicht der konkrete Preis in den Fahrerinseraten erscheint (zum Beispiel wird nach Vereinbarung oder ein Intervall zwischen zwei Beträgen angeführt), oder
  • der Autofahrer hat die Möglichkeit zur Online-Vorauszahlung nicht erlaubt,
und die Buchungsgebühr bis zum angegebenen Termin nicht eingeht, wird die Mitfahrzentrale die Fahrerinserate des Autofahrers solange in den inaktiven Status versetzen (sie werden also in der Auflistung nicht sichtbar sein), bis die Buchungsgebühr eingeht. Ferner ist der Dienstleister berechtigt, die bestehenden Verbindlichkeiten an ihre Inkassopartner weiterzugeben. Die Kosten des Inkasso gehen zu Lasten des in Zahlungsverzug befindlichen Anwenders und scheinen in der vom Inkassopartner ausgestellten Rechnung als Belastung auf. Der zwecks Inkasso übergebene Betrag kann ausschließlich an den Inkassopartner aufgrund der von diesem ausgestellten Rechnung beglichen werden. Im Falle der Erfolglosigkeit des Inkassos kann der Dienstleister ihre Forderung auf dem Gerichtsweg geltend machen.

Mit der Einzahlung der Schuld an Buchungsgebühren gleichzeitig werden die Fahrerinserate des Autofahrers wieder aktiv.

9.1.20. Der Autofahrer erhält eine E-Mail-Benachrichtigung über die Buchungsgebühr, sofern deren Betrag HUF 500 überschreitet, er bekommt aber maximal einmal in der Woche eine E-Mail-Benachrichtigung.

9.1.21. Wenn der Autofahrer die Buchungsgebühr dreimal nacheinander rechtzeitig begleicht, darf er auf der Seite Persönliche Einstellungen anstelle der Präferenz wöchentliche Zahlung die Präferenz monatliche Zahlung einstellen. Im monatlichen Zahlungssystem reicht es, wenn der Autofahrer innerhalb von einem Monat nach der Fälligkeit der ältesten noch nicht beglichenen Buchungsgebühr diese weiterleitet, sofern die Schuld HUF 5000 nicht überschreitet. Bei Erreichen einer Schuld an Buchungsgebühren in Höhe von HUF 5000 wird diese sofort fällig. Der Autofahrer erhält auch im monatlichen Zahlungssystem über die im normalen System etablierten Informationsebenen per E-Mail bzw. SMS-Benachrichtigungen über die Fälligkeit.

9.1.22. Der Autofahrer ist verpflichtet, über die nicht realisierten Fahrten in der Mitfahrzentrale eine Bewertung abzugeben. Ist dies erfolgt, wird im Persönlichen Menü unter Menüpunkt Finanzen die auf die gescheiterte Fahrt angerechnete Buchungsgebühr gelöscht und die Mitfahrzentrale kalkuliert die zahlende Buchungsgebühr von Neuem.

9.1.23. Die Mitfahrzentrale stuft am 3. Tag nach dem Reisedatum jene Reisen als realisiert ein, bei denen keine entgegengesetzte Rückmeldung eingegangen ist. Sollte sich aus der Bewertung des Autofahrers oder des Mitfahrers herausstellen, dass die Reise realisiert wurde, wird diese vom System ebenfalls als realisiert eingestuft. Sind der Autofahrer und der Mitfahrer in Bezug auf die Realisierung der Fahrt uneins, wird dieser Fall von dem Dienstleister geprüft.

9.1.24. Die in diesem Kapitel angeführten Preise sind Bruttopreise. Die aufgrund von Fahrten im Inland zu zahlenden Buchungsgebühren beinhalten die ÁFA (ungarische USt), in Bezug auf die für internationale Fahrten zu zahlende Buchungsgebühren entsteht keine ÁFA-Zahlungspflicht, zumal im Sinne § 110 des Gesetzes Nr. CXXVII aus dem Jahre 2007 (ungarisches Umsatzsteuergesetz - Áfa tv.) in Verbindung mit § 105 die über einen nicht im Inland befindlichen Aus- und/oder Einstiegsort verfügende, mit der Beförderung von Personen verbundene Vermittlungsdienstleistung als Beauftragter von dieser Steuer befreit ist.

9.2. GEBÜHRENSYSTEM FÜR VERMITTLUNG AUF ANSUCHEN

9.2.1. Diejenigen - üblicherweise gewerblichen - Anwender, bei denen die wahrheitsgemäße Verfolgung der Realisierung von Buchungen gewährleistet werden kann, die sich jedoch nicht zur Bezahlung der in Bezug auf alle, in der Mitfahrzentrale als realisiert markierten Fahrten anfallenden Buchungsgebühren verpflichten, kann anstelle der in Punkt 13 AGB bestimmten Sanktionen das Zahlungssystem von Vermittlungsgebühren auf Ansuchen Anwendung finden.

9.2.2. Die Übernahme in die Mitfahrzentrale Vermittlungsgebühren auf Ansuchen kann
  • a.) auf das ausdrückliche Ansuchen des Autofahrers oder
  • b.) aufgrund der Entscheidung dem Dienstleister erfolgen, sofern irgendeine der in Punkt 13. g. angeführten Tätigkeiten nachgewiesen werden kann. In diesem Fall wird der Dienstleister der Autofahrer schriftlich verständigen.

9.2.3. Für den in die Mitfahrzentrale der Vermittlungsgebühren auf Ansuchen einbezogene Autofahrer besteht keine Verpflichtung im Sinne von Unterkapitel 9.A in Bezug auf die Vermittlung von Buchungsgebühren in Verbindung mit den wirklich realisierten Fahrten. Anstelle dessen besteht für den Autofahrer eine Zahlungspflicht in Bezug auf Vermittlungsgebühren für diejenigen Anlässe, bei denen die Mitfahrer eine Kontaktaufnahme mit dem Autofahrer aufgrund dessen Inserat in der Mitfahrzentrale von Oszkár veranlassen. Solche Veranlassungen zur Kontaktaufnahme können seitens des Mitfahrers folgende sein:
  • Buchung aufgrund des Fahrerinserats des Autofahrers (im Laufe dessen der Mitfahrer die Angaben zur Kontaktaufnahme des Autofahrers erhält)
  • Versendung einer Internen Mitteilung in der Mitfahrzentrale an den Autofahrer
  • Abfragung der Telefonnummer des Autofahrers in der Mitfahrzentrale (ohne Buchung ist das für den Mitfahrer nur im Falle von Gewerblichen Fahrern möglich)

9.2.4. Von den oben angeführten Veranlassungen zur Kontaktaufnahme muss der Autofahrer anlässlich eines Mitfahrers und eines konkreten Fahrerinserats nur nach der ersten Veranlassung zur Kontaktaufnahme eine Vermittlungsgebühr bezahlen. (Wenn also zum Beispiel der Mitfahrer vor der Buchung eine Interne Mitteilung an den Autofahrer sendet und anschließend auch einen Platz am Fahrerinserat des Autofahrers bucht, wird die Vermittlungsgebühr in Verbindung mit diesem Mitfahrer und Inserat nur einmal angerechnet.

9.2.5. Die Vermittlungsgebühr ist ein bestimmter Prozentsatz (kleiner als 100) der für die jeweilige Reise bezahlten Buchungsgebühr. Zur Bestimmung dieses Prozentsatzes für den Autofahrer ist der Dienstleister berechtigt, wobei sie die systemstatistischen Angaben der Systembenutzung des Autofahrers in Verbindung mit den statistischen Angaben der anderen Autofahrer berücksichtigt.

9.2.6. Sollte der Autofahrer keinen Gebrauch von dem System der Vermittlungsgebühren auf Ansuchen machen wollen oder der Höhe der Vermittlungsgebühr nicht zustimmen,
  • kann er 30 Tage nach der Zuordnung in die Mitfahrzentrale der Vermittlungsgebühren auf Ansuchen seine Rückversetzung in das Vermittlungssystem von Buchungsgebühren beantragen. Der Dienstleister ist in diesem Fall verpflichtet, den Antrag binnen 10 Tagen zu überprüfen und den Autofahrer im Falle der Erfüllung von nachstehenden Bedingungen aus dem System Vermittlungsgebühren auf Ansuchen in das Vermittlungssystem von Buchungsgebühren zurück zu versetzen:
    • der Autofahrer hat in den vorangehenden 30 Tagen nicht gegen die AGB, insbesondere nicht gegen deren Punkt 13 verstoßen
    • dem Autofahrer bestehen keine Schulden dem Dienstleister gegenüber
    • der Autofahrer wurde zuvor noch nicht aus dem System der Vermittlungsgebühren auf Ansuchen in das Vermittlungssystem von Buchungsgebühren zurück versetzt
  • er kann sich für die Beendung der Nutzung der Mitfahrzentrale entscheiden


10. Haftungsfragen
10.1. Die Aufgabe dem Dienstleister beschränkt sich ausschließlich auf die Ermöglichung der Kontaktaufnahme zwischen Autofahrer und Mitfahrer. Der Dienstleister übernimmt für die während der gemeinsamen Fahrten eingetretenen Ereignisse oder Schäden, für die Richtigkeit der von den Anwendern angegebenen Daten, für den Verlust irgendwelcher Daten und für Schäden, die aus der eventuellen fehlerhaften Funktion oder dem Aussetzen der Dienstleistung resultieren, keine Haftung.

10.2. Die Mitfahrzentrale wird von jedem Anwender ausschließlich auf eigene Verantwortung genutzt, was er im Laufe der Registrierung durch die Akzeptierung der AGB zur Kenntnis nimmt.

10.3. Für den vom Anwender veröffentlichten Inhalt und für sämtliche eventuell damit verbundene Vermögensschäden bzw. immateriellen Schäden hat ausschließlich der Anwender zu haften. Der Anwender hat sich darum zu kümmern, dass der von ihm in der Mitfahrzentrale zur Verfügung gestellte Inhalt die Rechte Dritter oder gültige ungarische Rechtsnormen weder unmittelbar oder mittelbar verletzt.

10.4. Der Dienstleister haftet nicht für eingetretene Fehler und Redundanzen in der Dienstleistung, die sich aus der ungenügenden Funktion von rechentechnischen Anlagen, computergestützten Online-Systemen, Server oder Dienstleister, Software, aus der Überlastung des Internets oder aus Ereignissen Höherer Gewalt (einschließlich, jedoch nicht nur: Kriege, Naturkatastrophen, Streiks, Aufstände, Arbeitseinstellungen und ähnliche Vorfälle) ergeben.

10.5. Wenn der Anwender die Dienstleistung zum Transport von Tieren nutzt, haftet der Dienstleister nicht für den gesundheitlichen Zustand des Tieres bzw. für eventuelle, im Laufe der Lieferung entstandene Schäden. Es fällt nicht in die Zuständigkeit dem Dienstleister, zu überprüfen, wer für den eventuell verursachten Schäden verantwortlich ist.

10.6. Wenn der Anwender die Dienstleistung zur Lieferung von Paketen nutzt, haftet der Dienstleister nicht für das Eintreffen des Pakets, für dessen Inhalt bzw. für eventuelle, im Laufe der Lieferung entstandene Schäden. Es fällt außerhalb der Befugnis dem Dienstleister, zu überprüfen, wer für den eventuell verursachte Schäden verantwortlich ist.

10.7. Der Dienstleister haftet nicht für den Inhalt der auf der Homepage veröffentlichten Inserate. Der Dienstleister veröffentlicht die Inserate unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. CVIII aus dem Jahre 2001 über bestimmte Fragen der elektronischen Handelsdienstleistungen sowie der Dienstleistungen in Verbindung mit der Informationsgesellschaft sowie der Bestimmungen des Gesetzes Nr. LVIII aus dem Jahre 1997 über die Wirtschaftsreklametätigkeit.

11. Online-Vorauszahlung
11.1. In der Mitfahrzentrale kann mithilfe der Zahlungssysteme PayU bzw. OTP Mobil auf die Möglichkeit der Online-Vorauszahlung zwischen den Anwendern zugegriffen werden.

11.2. Im Laufe der Online-Vorauszahlung - sofern der Anwender diesen Modus wählt - wird die Mitfahrzentrale den Anwender auf die von der PayU Hungary Kft. oder der OTP Mobil Kft. betriebene sichere Online-Zahlungsfläche umleiten. Für den Zahlungsablauf und die damit verbundenen Datenschutzbestimmungen sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen der PayU Hungary Kft. oder der OTP Mobil Kft. maßgebend. Über das Zahlungssystem von PayU können von der Website www.payu.hu, über das Zahlungssystem von OTP Mobil können von der Website www.otpmobil.hu Informationen eingeholt werden.

11.3. Wenn der Autofahrer bei der Schaltung des Fahrerinserats die Möglichkeit der Online-Vorauszahlung erlaubt, kann der Mitfahrer nach der Buchung die Beförderungsgebühr mit seiner Bankkarte über das Internet bezahlen. Hierzu muss sich der Autofahrer mittels Ausfüllung eines Online-Formulars als Empfänger von Online-Zahlungen anmelden. Ist das erfolgt, können die Mitfahrer bereits online zahlen, sofern der Autofahrer bei der Schaltung eines neuen Fahrerinserats die Online-Vorauszahlung erlaubt. Der Online-Vorauszahlungsmodus kann bei jedem Inserat ausschließlich oder optional angegeben werden. Inzwischen erfolgt ein Beurteilungsprozess, der ein paar Tage dauert und von dessen Erfolg der Autofahrer mittels E-Mail informiert wird - bis dahin ist keine Zahlung möglich.

11.4. Der Autofahrer kann das Erfolgen der Reise mit dem sich bei den Mitfahrer befindlichen Code nachweisen, den der Mitfahrer bei der Online-Vorauszahlung erhalten hat. Der Autofahrer ist ab dann zum Abruf der um die Transaktionskosten (derzeit 7,7%) verminderten Betrages berechtigt, als er oder der Mitfahrer bestätigt hat, dass die Reise erfolgt ist. Die Überweisung des Geldes an die Autofahrer erfolgt jeden Freitag und es werden die Gebühren jener Fahrten überwiesen, die vom Autofahrer oder vom Mitfahrer bis zum frühen Morgen eines jeden Mittwochs als erfolgt angegeben werden.
Wenn der Mitfahrer bei einem die Online-Vorauszahlung akzeptierenden Autofahrer bucht, wird er vom System auf die Zahlungsoberfläche von PayU oder OTP Mobil umgeleitet, wo er die Zahlung auf die gewohnte Art und Weise, sicher vornehmen kann. Anschließend erhält der Mitfahrer eine Boardingkarte, auf der sich ein Code befindet: Dieser wird vom Autofahrer gefordert, weil er damit die erfolgte Reise nachweisen und das Geld abrufen kann.

11.5. Absage einer mittels Online-Vorauszahlung gebuchten Fahrt:

11.5.1. Wenn der Mitfahrer die Fahrt in den letzten Stunden oder gar nicht absagt und nicht kommt, erhält der Autofahrer 80% der Fahrtgebühr als „Besetzungsgeld“, 20% derselben werden dem Mitfahrer zurückgeführt. Wenn der Mitfahrer die Fahrt rechtzeitig absagt oder wenn die Reise aus dem Verschulden des Autofahrers nicht zustande kommt, erhält er den gesamten Betrag zurück. Über die Höhe der Rückerstattung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Absage bieten die nachstehenden drei Beispiele und Grafiken Informationen:

Fall „A“: Der Mitfahrer bucht seine Fahrt lange Zeit im Voraus, zum Beispiel 20 Tage vor dem Abreisezeitpunkt. Im Falle von ausländischen Fahrten bis zum 7. Tag vor der Abreise, im Falle von inländischen Fahrten bis zum 3. Tag vor der Abreise kann er die Buchung kostenlos absagen. Für die anschließend erfolgte Absage ist der Mitfahrer nicht mehr zur Rückerstattung der vollen Gebühr berechtigt. Sollte der Mitfahrer die Buchung nur 12 Stunden vor dem Abreisezeitpunkt oder danach absagen, ist er zur Rückerstattung von 20% der Fahrtgebühr berechtigt. (Dazwischen vermindert sich die Höhe des Rückerstattungsbetrages linear zur Zeit)

Fall „B“: Der Mitfahrer bucht seine Fahrt zu einem mäßig langen Zeitpunkt im Voraus, zum Beispiel 4 Tage vor dem Abreisezeitpunkt. Dabei kann er die Buchung bis 40% der Periode zwischen Abfahrt und Buchung noch kostenlos absagen, also etwa innerhalb von 38 Stunden nach der Buchung. Für die anschließend erfolgte Absage ist der Mitfahrer nicht mehr zur Rückerstattung der vollen Gebühr berechtigt. Sollte der Mitfahrer die Buchung nur 12 Stunden vor dem Abreisezeitpunkt oder danach absagen, ist er zur Rückerstattung von 20% der Fahrtgebühr berechtigt. (Dazwischen vermindert sich die Höhe des Rückerstattungsbetrages linear zur Zeit)

Fall „C“: Der Mitfahrer bucht seine Fahrt zu einem relativ nahen Zeitpunkt zur Reise, zum Beispiel 10 Stunden vor dem Abreisezeitpunkt. Dabei kann er die Buchung ebenfalls noch bis 40% der Periode zwischen Abfahrt und Buchung kostenlos absagen, also innerhalb von 4 Stunden nach der Buchung. Für die anschließend erfolgte Absage ist der Mitfahrer nicht mehr zur Rückerstattung des vollen Betrages, sondern zur Rückerstattung von 20% der Fahrtgebühr berechtigt.



Im Falle der Absage durch den Mitfahrer informiert obige Grafik über die Höhe des dem Mitfahrer zurückerstatteten Geldes.

11.5.2. Sollte die Fahrt aus dem Verschulden des Autofahrers nicht realisiert werden, erhält der Mitfahrer - vom Absagezeitpunkt unabhängig - den eingezahlten Betrag restlos zurück.
Sollte der Mitfahrer seine Boardingkarte nicht mitbringen, kann der Autofahrer nach der Reise selbige auch ohne Boardingkarte bestätigen, der Betrag wird jedoch erst bezahlt, wenn
  • der Mitfahrer kein Scheitern der Reise meldet (er hat hierzu 3 Tage Zeit, anschließend wird die Fahrt von der Mitfahrerzentrale automatisch als erfolgt eingestuft)
  • der Mitfahrer bestätigt, dass die Reise tatsächlich stattgefunden hat
11.5.3. Wenn der Mitfahrer meldet, dass die Fahrt wegen dem Autofahrer nicht zustande gekommen ist, der Autofahrer jedoch, dass die Fahrt wegen dem Mitfahrer nicht zustande gekommen ist, wird der Betrag solange weder ausgezahlt noch zurückerstattet, bis zwischen Autofahrer und Mitfahrer ein Konsens zustande kommt.

12. Paketlieferung
12.1. Paketlieferung wird jene Tätigkeit genannt, bei der der Versender des Pakets nicht mit dem Autofahrer reist, sondern diesem lediglich das zu liefernde Produkt übergibt, der dieses entgegen einer vorab ausgehandelten Gebühr an einen vorab abgestimmten Ort liefert.

12.2. Im Falle einer Paketlieferung obliegt es dem Autofahrer, sich zu vergewissern, ob die Lieferung des übernommenen Produkts nicht gegen Gesetze verstößt.

12.3. Im Falle einer Paketlieferung stellt der Aufnahme- und Abgabeort des Pakets den eine Verhandlungssache der Parteien dar

12.4. Bei Entstehung eines Paketlieferungsbedarfs ist es die Pflicht des Paketabsenders, entsprechende Autofahrer in der Mitfahrzentrale zu finden und mithilfe des Buttons auf dem Datenblatt des Inserats ein Angebot zur Paketlieferung anzufordern. In der Angebotsanfrage obliegt es dem Absender, den Autofahrer über jedes Detail in Kenntnis zu setzen, welches zur verantwortungsvollen Angebotsabgabe in Bezug auf die Lieferung erforderlich ist, einschließlich Abmessungen, Substanz und Masse des Pakets; eventuell solche Extrainformationen wie Wert und Zerbrechlichkeit.

12.5. Der Autofahrer hat die Möglichkeit, als Reaktion auf die erhaltene Angebotsanfrage zur Paketlieferung den konkreten Betrag anzugeben, für den er die Paketlieferung zu übernehmen bereit ist. Wenn er die Paketlieferung übernehmen kann, ist die Beförderungsgebühr zwingend anzugeben.

12.6 Der Absender des Pakets kann von den erhaltenen Angeboten höchstens ein Angebot akzeptieren. Die Annahme kann er mithilfe des neben dem Angebot aufscheinenden Buttons „Angebot akzeptieren“ vornehmen.

12.7 Im Falle einer akzeptierten Angebots auf Paketlieferung erhalten die Parteien die Telefonnummer des anderen zwecks Erleichterung der weiteren Kontaktaufnahme. Es obliegt dem Absender des Pakets, selbiges in einer Verpackung zu übergeben, welches sicherstellt, dass das zu liefernde Produkt keinen Schaden im Wagen, in sich selbst oder in anderen im Wagen gelieferten Produkten, Tieren und Menschen verursacht.

12.8. Es obliegt dem Absender des Pakets, mit dem Autofahrer eine Übernahmebestätigung unterschreiben zu lassen, welche die unversehrte Übergabe des Pakets beweist. Es obliegt dem Autofahrer dem Übernehmer eine Übernahmebestätigung unterschreiben zu lassen, welche die unversehrte Übergabe des Pakets belegt.

12.9. Die Angabe von Kontaktaufnahmedaten in der Korrespondenz, in der Angebotsanfrage oder in der Angebotsabgabe ist in Ermangelung eines akzeptierten Lieferungsangebots für beide Parteien verboten. (siehe ferner Punkt 14.1.g)

12.10. Aufgrund des akzeptierten Paketlieferungsangebotes kann höchstens eine Bewertung in der Mitfahrzentrale abgegeben werden, in dem der Erfolg der Lieferung angegeben werden kann

12.11. Bei erfolgreicher Paketlieferung beträgt die an den Dienstleister einzuzahlende Paketlieferungsprovision 10% des akzeptierten Angebots, was der Autofahrer einzuzahlen hat. Die einzuzahlende Gebühr scheint unter den Buchungsgebühren auf, wobei auch vermerkt wird, dass es sich um Paketlieferung handelt. Die Einzahlung erfolgt auf einer mit den Buchungsgebühren identischen Art und Weise, siehe Punkt 9.1.16.

12.12. Für die Fälligkeit der Erfolgsprämie der Paketlieferung gelten die Regeln der Fälligkeit der Buchungsgebühr, siehe Punkte 9.1.12. und 9.1.19.

12.13. Die hier nicht angeführten Details der Haftung der Paketlieferung werden von Punkt "10. Haftungsfragen " geregelt.

13. Kreditverwaltung
13.1. Dienstleistungen, die derzeit mittels Kredit in Anspruch genommen werden können:
  • Werbungshervorhebung
  • SMS-Information (über Buchung, Änderungen in den Parametern der Fahrt, usw.)
  • SMS-Sendung
13.2. Kredite können an der Homepage unter Menüpunkt Saldo über das von der PayU Hungary Kft. bzw. OTP Mobil Kft. betriebene sichere Online-Zahlungssystem oder mittels Überweisung gekauft werden. Kredite können nicht zurückgekauft werden.

13.3. Die Verwendung eines Kredits kann nicht zurückgezogen werden. Wenn also ein Kredit oder mehrere Kredite zur Hervorhebung von Inserat(en) verwendet wurde(n), das Inserat später jedoch gelöscht wurde, wird der Kreditabzug nicht gelöscht.

14. Zugriffsbeschränkung
14.1. Der Dienstleister ist zur Einschränkung oder zur Einstellung des Zugriffs der Anwender (Löschung ihrer Registrierung), zur Löschung ihrer Inserate bzw. der ihrerseits veröffentlichten sonstigen Inhalte berechtigt, wenn der Anwender:
  • a.) durch seine Tätigkeit die persönlichen Daten anderer Anwender missbraucht
  • b.) nicht wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat
  • c.) die Mitfahrzentrale nicht bestimmungsgemäß nutzt
  • d.) mit seiner Tätigkeit den Betrieb der Dienstleistung gefährdet
  • e.) vorsätzlich gegen die Interessen anderer Anwender verstößt, ihnen gegenüber ein unredliches Verhalten zutage legt
  • f.) die Pinnwand und/oder das Interne Mitteilungssystem von Motar zur massenhaften Verbreitung unerwünschter elektronischer Kommunikation nutzt
  • g.) gegen die Geschäftsinteressen dem Dienstleister verstößt, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich im Hinblick auf Nachstehendes:
    • I.) Er regt zur Kontaktaufnahme außerhalb des Systems, gibt Daten zur Kontaktaufnahme oder verlangt solche in nachstehend angeführten Plätzen:
      • vor Buchung in Interner Mitteilung
      • in der Inseratsbeschreibung
      • bei dem Beruf
      • in der Beschreibung der Farbe und der Marke des Wagens
      • im Vorstellungstext
      • und in allen anderen, auf der Seite publik oder für die eingeloggten Anwender sichtbaren Feldern, die nicht hierzu bestimmt sind
    • II.) Er übt hinsichtlich von, mithilfe der Mitfahrzentrale organisierten Fahrten oder Paketlieferungen eine auf die Vorbeugung von Buchungen gerichtetes Verhalten aus
    • III.) Er sagt die hinsichtlich von, mithilfe des Systems organisierten Fahrten oder Paketlieferungen trotz gegenseitig bestehender Reise- oder Paketlieferungsabsicht Buchungen ab oder fordert den Reisepartner zur Absage der Buchung auf
    • IV.) markiert in Wirklichkeit realisierte gemeinsame Reisen oder Paketlieferungen als nicht realisiert oder regt seinen Reisepartner hierzu an
  • h.) postet in die Mitfahrzentrale und/oder auf die Facebook-Seite dem Dienstleister unwahre, rechtsverletzende oder zu einer rechtsverletzenden Handlung anregende, verleumdende, belästigende, beleidigende, obszöne, derbe, empörende, drohende, falsche oder irreführende Inhalte oder setzt auf solche verweisende Links

15. Auflösung
15.1. Der Anwender kann vorliegende AGB durch die Löschung seiner Registrierung jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.

15.2. Der Dienstleister ist zur Kündigung vorliegender AGB, d.h. zur Löschung der Registrierung des Anwenders in dem Fall berechtigt, wenn der Anwender gegen vorliegende AGB (insbesondere gegen die im Teil Einschränkung des Zugriffs angeführten Bestimmungen) verstößt.


16. Rechte in Verbindung mit geistigem Eigentum
16.1. Die Berechtigte der Urheberrechte der auf der Anwenderoberfläche der Mitfahrzentrale erscheinenden Inhalte (insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Logos, Texte, Lichtbilder, Grafiken, Videos) ist der Dienstleister. Der in der Mitfahrzentrale befindliche Inhalt oder dessen Teile kann ohne der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung dem Dienstleister nicht kopiert und verwendet werden.


17. Beschwerdeverwaltung
17.1. Der Anwender kann seine Beschwerde dem Dienstleister über die E-Mail-Adresse info@motar.at oder zu Arbeitszeiten an der Telefonnummer +36 1/6333-696 bekannt geben. Der Dienstleister reagiert auf die eingegangene Beschwerde binnen 10 Tagen, wobei arbeitsfreie Tage in diese Frist nicht miteingerechnet werden.


18. Sonstige Bestimmungen
18.1. Für diese Allgemeine Nutzungsbestimmungen und für die von dem Dienstleister erbrachte Dienstleistung ist das ungarische Recht maßgebend.

Budapest, 28. Oktober 2015 (Gültig: ab dem 1. Dezember 2015)